Unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calls)
Von unseren Kund:innen erhalten wir immer wieder Rückmeldungen, dass sie ungebetene Anrufe zu neuen Strom- oder Gastarifen erhalten. Leider geben sich die Anrufer:innen dabei fälschlicherweise oft als Mitarbeiter:innen der Stadtwerke aus. Von solchen Anrufen distanzieren wir uns ausdrücklich.
Was können Sie gegen lästige Anrufe tun?
- Gegen unerlaubte Werbeanrufe können Sie Anzeige bei der Bundesnetzagentur erstatten.
Was dürfen Sie anzeigen?
- Generell gelten Anrufe, die das Ziel verfolgen, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, als Telefonwerbung. Wenn diese ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken der Verbraucher:in vorgenommen werden, dann ist sie gesetzlich verboten (ein so genannter "Cold Call").
Wie reichen Sie die Anzeige ein?
- Ein entsprechendes Formular ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verfügbar.
- Alternativ können Sie das Formular auch als pdf-Dokument rechts auf dieser Seite herunterladen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Bei Fragen melden Sie sich gerne auch bei uns unter Tel. (0521) 51-4391.