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Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel

A. Veranstalter

(1) Veranstalterin ist die Stadtwerke Bielefeld GmbH,

Schildescher Straße 16, 33611 Bielefeld.

B. Teilnahme

(1) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

(2) Teilnahmeberechtigt sind alle, die 16 Jahre oder älter sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Teilnahme von Minderjährigen am Gewinnspiel erfolgt nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Teilnahme am Gewinnspiel für Kinder ist für Personen unter 16 Jahren nur durch einen gesetzlichen Vertreter selbst möglich.

(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Bielefeld Gruppe.

(4) Um teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer:innen eine Gewinnspielfrage beantworten und zu den angegebenen Fotoschnipseln die entsprechende Seite in der Mai-Ausgabe der meinReport Kundenzeitschrift finden sowie angeben. Anschließend sind zur Kontaktaufnahme entsprechende Kontaktdaten anzugeben. Nach Absenden der Antwort ist die Teilnahme abgeschlossen.

(5) Die Aktion findet im Zeitraum vom 25.05.2024 bis zum 25.06.2024 statt. Einsendeschluss ist der 25.06.24. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Eine mehrfache Teilnahme ist möglich. Pro Person kann allerdings nur einmal gewonnen werden. Nach dem Aktionszeitraum erfolgt die Auslosung und die Gewinnbenachrichtigung der Gewinner:innen per E-Mail.

(6) Für die Teilnahme ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Der/die Teilnehmer:in versichert, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname sowie Anschrift und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

C. Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner:innen

(1) Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.

(2) Die Ermittlung der Gewinner:innen erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmer:innen.Dabei kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer:innen in die Verlosung, die die Antworten korrekt angegeben haben.Nach dem Aktionszeitraum erfolgt die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner:innen.

(3) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer:innen die Bedingungen unter Punkt B erfüllen.

(4) Folgende Gewinne werden vergeben:

1. Preis: Praktischer Solarrucksack und eine Eco Powerbank 10.000 mAh

2. – 4. Preis: Je eine Stadtwerke-Kuriertasche aus weißer LKW-Plane von Halfar

5. – 15. Preis: Je ein Käsebrett aus Bambus mit dreiteiligem Käsebesteck

(5) Die Gewinne werden den Gewinner:innen postalisch zugestellt.

D. Haftung

Eine Haftung der Stadtwerke Bielefeld GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die Stadtwerke Bielefeld GmbH gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Stadtwerke Bielefeld GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannte Sachlage typischerweise rechnen muss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldungsunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung der Stadtwerke Bielefeld GmbH gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Die Stadtwerke Bielefeld GmbH schließt den Teilnehmer:innen gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten. Die Teilnehmer:innen handeln in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr.

E. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Die Stadtwerke Bielefeld GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.

(2) Die Stadtwerke Bielefeld GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

(3) Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen.

F. Keine Barauszahlung und Rechtsweg

Der Gewinn kann nicht umgetauscht oder in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

G. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Spaß und Erfolg!

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