Rechnungserläuterung
Sehr geehrte Kund:innen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen unser Rechnungsformular erläutern und auf die einzelnen Bestandteile eingehen. Sollten sich weitere Fragen ergeben, so steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.
1. Ihre Rechnung
1. Vertragskontonummer
Ihre Vertragskontonummer finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Rechnung in dem umrahmten Kasten. Bitte geben Sie diese an, wenn Sie sich mit Rückfragen/-meldungen an uns wenden.
2. Abrechnungszeitraum
Ihren individuellen Abrechnungszeitraum können Sie der Rechnung entnehmen.
3. Restforderung / Guthaben
Die Restforderung bzw. das Guthaben wird errechnet aus den Entgelten für die einzelnen Produkte zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer, abzüglich der von Ihnen bereits geleisteten Abschlagszahlungen sowie der Dezember-Soforthilfe 2022 (staatliche Einmalzahlung für Gaskunden).
4. Übersicht zur Soforthilfe aus Mitteln des Bundes
Die vorläufige Entlastung entspricht Ihrem Dezemberabschlag aus 2022, der ausgesetzt wurde. Die tatsächliche Entlastung entspricht einem Zwölftel des im September 2022 von den Stadtwerken prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Diese wurde Ihnen unter dem Posten "abzgl. Soforthilfe Dezember 2022" gutgeschrieben.
5. Preisbremse
Diese Position zeigt den individuell berechneten Entlastungsbetrag aus der Preisbremse für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
2. Abschlag Erläuterungen
1. Energieart
2. Abschlagsbetrag je Energieart in Netto
Hier finden Sie zu den einzelnen Energiearten den jeweils monatlichen fälligen Abschlagsbetrag (Netto).
3. Fällige Umsatzsteuer je Energieart
4. Abschlagsbetrag je Energieart in Brutto
Hier finden Sie zu den einzelnen Energiearten den jeweils monatlichen fälligen Abschlagsbetrag (Brutto).
5. Übersicht zu den Abschlagsfälligkeiten
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Fälligkeiten Ihrer Abschlagszahlungen. Sollte die Spalte "Ihre Entlastung in Euro" leer sein besteht kein Entlastungsanspruch oder dieser liegt unter 0,50 Euro, sodass er lediglich auf der Jahresabrechnung dargestellt wird. Aktuell gilt die Preisbremse nur für das Jahr 2023, daher werden im Jahr 2024 keine Entlastungsbeträge angezeigt. Mehr Details zur Preisbremse finden Sie unter Punkt 5 in den Erläuterungen zu Gas.
3. Strom Erläuterungen
1. Ausgewiesener Zählerstand
Der Buchstabe hinter dem Zählerstand gibt an, wie dieser ermittelt wurde. A = Ablesung, H = systemtechnische Hochrechnung, S bzw. I = Selbstablesung, V = Verbrauchsabgrenzung.
2. Differenz
Die Differenz aus Anfang und Ende des Zählerstandes ist Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum.
3. Verbrauch
Beim Strom entspricht die Differenz zwischen Zählerstand Anfang und Zählerstand Ende Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch (in kWh).
4. Details zum Rechnungsbetrag
Preisänderungen werden für den jeweiligen Zeitraum separat aufgelistet.
Der komplette Strompreis setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis für den Verbrauch, dem Jahresgrundpreis, dem Entgelt für den Messstellenbetrieb sowie der Stromsteuer in der jeweils aktuellen Höhe.
4. Gas Erläuterungen
1. Ausgewiesener Zählerstand
Der Buchstabe hinter dem Zählerstand gibt an, wie dieser ermittelt wurde. A = Ablesung, H = systemtechnische Hochrechnung, S bzw. I = Selbstablesung, V = Verbrauchsabgrenzung.
2. Differenz
Die Differenz aus Anfang und Ende des Zählerstandes ist Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum.
3. Verbrauch
Beim Erdgas wird der Verbrauch mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, der sich aus dem Produkt des Erdgasbrennwertes und der Zustandszahl berechnet.
Die Berechnung sieht folgendermaßen aus: Erdgasverbrauch (kWh) = Differenz in m3 x (Brennwert x Zustandszahl). Den aktuellen Faktor entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung.
4. Details zum Rechnungsbetrag
Preisänderungen werden für den jeweiligen Zeitraum separat aufgelistet.
Der komplette Gaspreis setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis für den Verbrauch, dem Jahresgrundpreis, der Erdgassteuer, dem CO2-Preis sowie der Gaspreisumlage in der jeweils gültigen Höhe. Der gewährte Betrag für die Preisbremse ist berücksichtigt. Detailinformationen entnehmen Sie bitte der nächsten Seite.
5. Informationen zur Entlastung aufgrund der Preisbremse
Hier finden Sie alle Details zur Ihrer individuellen Entlastung.