unsereKlimaprämie
Die Beantragung der Klimaprämie für das Jahr 2024 ist seit dem 01. November nicht mehr möglich. Sollte die Klimaprämie in Zukunft noch einmal angeboten werden, werden wir Sie auf unserer Website dazu informieren.
Mit der THG-Quote verdient Ihre E-Flotte ab sofort Geld
Mit den elektrischen Fahrzeugen Ihres Fuhrparks helfen Sie aktiv mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement erkennt der Gesetzgeber seit 2022 an. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) kann Ihre CO2-Einsparung zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden.
Während Sie mit Ihren E-Fahrzeugen umweltfreundlich durchstarten und Treibhausgasemissionen sparen, bündelt unser Partner carbonify alle THG-Quoten von E-Autos und übernimmt die komplette Abwicklung. Dafür müssen Sie sich lediglich registrieren und ein Foto von Ihren Fahrzeugscheinen in unserer Anmeldestrecke hochladen. Nach der Zertifizierung Ihrer THG-Quoten können Sie sich auf Ihre Prämien freuen.
Mehr über die Gesetzeslage und die THG-Quote erfahren Sie hier oder unter unseren FAQs.
Für Ihre THG-Quote können Sie über „unsereKlimaprämie“ folgende Prämien erhalten:
Option bis einschließlich fünf E-Fahrzeuge
Fahrzeugscheinklasse M1: | 85 € (netto) Auszahlung pro E-Auto |
Fahrzeugscheinklasse N1: | 125 € (netto) Auszahlung pro E-Auto |
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die im Fahrzeugschein eingetragenen Halterinnen und Halter antragsberechtigt sind. Sofern Ihre Fahrzeuge auf unterschiedliche Firmen zugelassen sind, ist daher ein separater Antrag für jede Firma erforderlich. Leasingfahrzeuge sind nur dann antragsberechtigt, wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen als Halterin bzw. Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
So erhalten Sie „unsereKlimaprämie“
FAQ
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Schreiben Sie gerne eine E-Mail an: thg-stadtwerke-bielefeld(at)carbonify.de
Ihre Anfrage landet direkt bei unserem Partner carbonify, der Ihnen schnell weiterhelfen kann.
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Die THG-Quote ist ein unabhängiges politisches Instrument, welches durch die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt ist. Sie können als Halter eines Elektrofahrzeugs somit den Umweltbonus, wie auch die THG-Quote separat voneinander beantragen.
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Ja. Aber keine Sorge, wir erinnern Sie auf Wunsch gerne rechtzeitig per E-Mail. So können Sie Ihre Prämie nicht vergessen.
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Ja, Sie können Ihren Leasing-Wagen bei uns anmelden, wenn Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen sind.
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THG ist die Abkürzung für Treibhausgasemissionen. Das sind die Gase, die nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand schädlich für das Klima sind. Obwohl nicht nur CO2 zu diesen Gasen zählt, wird allgemeinsprachlich meist von CO2-Ausstoß gesprochen. Ein Grund dafür ist auch, dass der Ausstoß von anderen Gasen, wie Methan, in so genannte CO2-Äquivalente umgerechnet wird. Das ermöglicht Vergleichbarkeit und Zusammenfassung aller klimaschädlichen Emissionen.
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Sollten Sie ein gebrauchtes E-Auto gekauft haben und die THG-Quote wurde bereits für das laufende Jahr beantragt und ausgezahlt, so können Sie die THG-Quote leider nicht erneut beantragen. Erfragen Sie dies bitte beim Vorbesitzer oder bei der Vorbesitzerin Ihres Fahrzeugs. Im Folgejahr können Sie die THG-Quote gerne über uns handeln.
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Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2 insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THQ-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Bei Nichteinhaltung der Minderungsquote wird eine Strafzahlung für jede Tonne CO2 fällig, die nicht eingehalten wurde. Mehr Infos zur gesetzlichen Grundlage und Umsetzung der THG-Quote finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamt.
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Für die THG-Quote sind nur reine Elektroautos zugelassen, also Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Hybrid-Autos, Plug-In Hybride und Verbrenner sind nicht dafür zugelassen – ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Autos.
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Es werden ausschließlich ein aktueller Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und wenige persönliche Daten zum Abgleich der Halterschaft für die Beantragung Ihres Elektrofahrzeugs benötigt.