Detaillierte Informationen zur Abschlagsplanänderung
Wir passen Ihre Abschläge unter Berücksichtigung Ihrer bisher gezahlten Abschläge und der Höhe der Preisanpassung an! Warum? Damit es für Sie keine bösen Überraschungen gibt.
Wie sieht das im Preisanpassungsschreiben aus?
Der Gesamtabschlag teilt sich wie folgt auf:
Vertragskontonummer | Abschlag ab dem: | Sparte | Betrag (brutto) in Euro |
9031 | 02.01.2025 | Strom | 18,00 |
9031 | 02.01.2025 | Gas | 149,00 |
Hier wird Ihnen der Abschlag pro Sparte (Strom, Gas etc.) angezeigt. Sollten Sie beispielsweise nur einen Stromvertrag haben – sieht diese Tabelle genauso aus wie die darüber.
Hinweis: Es werden nur die Abschläge angedruckt, bei denen sich der Betrag geändert hat. Beispiel: Sie haben Strom und Gas und wir passen nur Ihren Stromabschlag an – dann bleibt ihr Gasabschlag unverändert und wird nicht dargestellt.
- Sie haben nur noch 2 Abschläge im Jahr 2025 vor Ihrer Jahresabrechnung
- Sie sind Kunde mit Jahresvorauszahlung
- Ihre Abschläge passen zu Verbrauch und Kosten, sodass keine Anpassung notwendig ist
- Sie beziehen erst seit kurzem Ihre Energie von den Stadtwerken Bielefeld. Die Festlegung der Abschläge kann daher noch auf vorherigen Verbrauchswerten des Vormieters beruhen
- Ihre Abschlagszahlungen konnten nicht oder nur bedingt angepasst werden, da diese durch Überzahlungen (z.B.: durch Verrechnungen mit vorherigen Guthaben und/oder überhöhte Abschlagszahlungen in Form eines Dauerauftrages) bereits ausgeglichen sind.
- Sie haben den Abschlag selbständig über das Energieportal oder über den Kundenservice der Stadtwerke Bielefeld ändern lassen. Bei der Abschlagsneuermittlung aufgrund der Preisanpassung nimmt das System die Jahresverbrauchsprognose und ermittelt aufgrund der neuen Preise den für Sie passenden Abschlag. Dies kann dazu führen, dass der neue Abschlag gesenkt oder bspw. trotz Preissenkung höher angesetzt wird als der vorher von Ihnen eingestellte Abschlag.
- Bei Ihnen wurde vor kurzem der Zähler gewechselt, Sie haben einen Neuanschluss erhalten und es liegen noch keine Verbrauchswerte vor oder die Räumlichkeiten wurden zuvor anderweitig genutzt.
- Nach der letzten Abrechnung wurde ein Zählerstand erfasst, der unplausibel sein kann. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie insbesondere das Vertippen bei der Eingabe oder der eingegebene Zählerstand ist niedriger als der, der Jahresabrechnung.